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ArtikelSelbständigkeit für Studenten Am 16.6.1992 fuhr ich mit meinen „neuen“, „echten“ Motorrad zum TÜV, um mein wichtigstes Papier abzuholen: meinen Führerschein. Ich ward 18. Die nächste Fahrt ging zum heimatlichen Rathaus, den zweitwichtigsten Wisch abholen: meine Gewerbeanmeldung. Seitdem war ich nie arbeitslos, habe stets die Arbeit bekommen, die ich wollte. Das bei höherer Bezahlung. Das gesamte Studium finanziert durch eigene Arbeit, selbstverständlich in erfahrungsbildender berufsnaher Tätigkeit, nicht als Frittenwerfer bei McDoof.Warum? Arbeit oder Arbeitslosigkeit liegt in Deutschland halt nicht nur an Arbeitswille und Qualifikation, sondern wird wie bekannt durch allerlei behördlichen Schnickschnack mitbestimmt. Der Arbeitgeber muß jeden - auch den Studenten – bei zig Stellen an- und Abmelden, das externe Lohnbüro will auch wieder mehr Geld haben, die Verdienstgrenzen wollen beachtet werden, kurz vor dem Ende habe ich mehr als 12 Mitarbeiter und daher dank BetrVerfGes einen Betriebsrat auf dem Hals, wodurch ich selbst die Aushilfe nicht ohne Sozialplan wieder feuern kann. Flexibler Einsetzbar Ein Selbständiger Subunternehmer ist da einfacher anzuheuern: er arbeitet auf eigene Rechnung, stellt diese am Monatsende und kann wie einen normaler Lieferant handgehabt werden: völlig unkompliziert und flexibel. Rein bei guter Leistung, raus bei schlechter. Dadurch habe ich als Selbständiger Dienstleister nicht gegen Einstellungsängste zu kämpfen, sondern kann schlicht meine Leistung anbieten und bei Gefallen geht es weiter. Letztes Zaudern entfleucht bei einem kleinen Kampfpreis zum Kennenlernen, wenn der Fuß erst einmal in der Tür steht kann man dann immer noch nachfassen. Zwangsgängelungen durch Tarifverträge gibt es ja ebenfalls nicht. Niedrigere Lohnnebenkosten Neben dem kaum vorhandenen bürokratischem Akt hat der Einsatz einer selbständigen Kraft auch noch positive finanziellen Aspekte, für beide Seiten: die Lohnnebenkosten fallen wesentlich geringer aus. Der Arbeitgeber hat keine Arbeitslosenversicherung zu zahlen, keine Rente, keine Sozialversicherung, keine Berufsgenossenschaft, keine Krankenversicherung. Spart den Chef ca. 42%. Der Arbeitnehmer spart ebenfalls (bezogen nur auf Studenten!): die studentische Krankenversicherung läßt eigene Einnahmen zu, es sind also keine weiteren Beiträge als ohnehin nötig zu zahlen, alles weitere entfällt für jeden Selbständigen ohnehin. Über einen Notgroschen für die Alterssicherung sollte man allerdings nachdenken, sobald man Vollzeit arbeitet und nicht Vollzeit studiert. Und BaFöG? Auch bei Bezug von BaFöG darf der Student hinzuverdienen (4.200 EUR p.a.+Freibeträge). Bei nichtselbständiger Arbeit wird hierzu das zu versteuernde Einkommen angerechnet – also das, was auf der Steuerkarte steht - , bei allen anderen Einkünften (u.a. eben auch Einkünfte aus gewerblichen Einnahmen) wird der Gewinn vor Steuern herangezogen. Hier liegt die Chance: als Selbständiger rechne ich mich ERST schön, DANN gebe ich eine Zahl heraus. Das, was als sog. „Gewinn vor Steuern“ bleibt und angegeben wird, ist bereits die kleingeschönte Quintessenz meines wirtschaftlichen Tuns und Lassens. Durch die gewaltig besseren Absetzungsmöglichkeiten kann ein selbständiger Student wesentlich mehr Einnahmen erzielen und trotzdem BaFöG beziehen als ein Kommilitone, welcher nichtslebständig arbeitet. Es ist im Prinzip dieselbe Ungerechtigkeit in der Bemessung wie bei der Berücksichtigung vom Elterneinkommen: entweder die Eltern sind wirklich bettelarm, haben mehrer Kinder „auf Studium“ oder sind selbständig, dann sind sie nämlich zumindest vor dem Finanzamt bettelarm. Die normal arbeitende Mittelschicht fällt raus oder wird mit Teilbeträgen abgespeist. Das Ganze gilt übrigens analog auch fürs Kindergeld, nur daß da der Bemessungssatz bei 7.680 EUR liegt. Variablere Einsatzmöglichkeiten Als Angestellter kann ich mehrere Angestelltenjobs annehmen. Für jeden gleichzeitig laufenden brauche ich eine eigene Steuerkarte, welche mir mein Finanzamt höchstgerne zusendet: ab der zweiten Karte wird nämlich Lohnsteuerklasse 6 fällig, das spült von jedem Euro 50 satte Cents in die Staatskasse. Als Selbständiger kann ich mich mit monatlich 35 Kleinaufträgen von 37 Kunden auch prima nach dem „Kleinvieh macht auch Mist- Prinzip“ über Wasser halten, denn wer will mir die Anzahl meiner zu Kunden degenerierten Chefs einschränken? Kleinaufträge kann ich stets ergattern, zumal ich ja derjenige bin, der mein Leistungsspektrum definiert, nicht mein Arbeitgeber. Arbeite ich beispielsweise als Aushilfe bei New Yorker, werde ich sicherlich nicht Samstag Abend 50 Euro bekommen als Schankhilfe beim Schützenfest, denn ich könnte zwar blasenfrei zapfen, aber mein Arbeitgeber New Yorker veranstaltet selten Schützenfeste. Übrigens kann ich neben einer nichtselbständigen Arbeit auch noch selbständig arbeiten, ich darf nur meinem Arbeitgeber nichts Gegenteiliges im Arbeitsvertrag zugesichert haben. Da ein Student aber statusbedingt stets nebenberuflich arbeitet, stellt das kein Problem dar. Wie gehts? Der Weg in die Selbständigkeit ist einer der einfachsten in der Behördenlandschaft. Er führt ins Gewerbeaufsichtsamt des Rathauses, bewaffnet mit Personalausweis und ca. 20 EUR für die fälligwerdende Bearbeitungsgebühr. Neben normalen persönlichen Angaben wird man als wichtigstes Highlight gefragt, was man denn zu tun gedenke, dieses wird dann eingetragen. Hier sollte man sich tunlichst frei und flexibel äußern, nicht zu sehr festlegen. „Krumme Nägel geradeklopfen“ läßt wesentlich weniger Spielraum als „Metallbearbeitung“. Denn man darf später gewerblich nur das tun, was in auch der Gewerbeanmeldung als Tätigkeit eingetragen ist. Jede Änderung und Ergänzung ist zwar problemlos möglich, kostet aber wieder Bearbeitungsgebühr. Ein recht guter Spruch für Studenten wäre z.B. „Bürodienstleistungen und stundenweise Hilfstätigkeiten“. Da kann man dann so ziemlich alles von Fahrkartenverkaufen bis zum erwähnten Nägelgeradeklopfen hineininterpretieren. Nach der Gewerbeanmeldung wird man alsbald von seinem Lieblingsfinanzamt angeschrieben mit einem Fragebogen. Hier kann man wiederum alles mögliche angeben, wichtig ist, daß man den Kleinunternehmerstatus (Einnahmen unter 17.500 EUR p.a.) ankreuzt, denn dann braucht man keine Umsatzsteuer (so heißt die MWSt für Gewerbe) abführen. Bei Rechnungen an Gewerbekunden ists preislich egal, aber man spart sich viel Papierkrieg und Finanztransfers mit dem Finanzamt. Was beachten? Es sind, wenn die Tätigkeiten nur für Studenten ausgelegt sein sollen im wesentlichen drei Sachen anzuüberlegen und dann zu beachten: - Kindergeld für U25-Spieler: ab 7.680,01 EUR Jahresverdienst fallen 12x160 EUR = 1.920 EUR Kindergeld weg. Lohnt sich also nur, wenn man ohne Kindergeld über 10.000 EUR landet. Gilt aber auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (!!). - Der Kleinunternehmerstatus sollte tunlichst eingehalten werden Aber 17.500 EUR p.a. sind Monatseinnahmen von rd. 1.400 EUR, das sollte fürs Studentenleben satt hinreichen (naja, Einnahmen sind kein Gewinn, aber das sollte ohnehin klar sein…). Wenn man diesen Status nicht aufrechterhalten kann, sollte man das dem Finanzamt zu Beginn des Jahres sagen, nicht am Ende. Dann ist der Wechsel schmerzfreier und man kann die Vorteile des „richtigen“ Unternehmers auch sofort ausschöpfen. - Der Studentenstatus sollte überwiegen, wenn man die studentische Krankenversicherung nicht unnötig geldgierig machen möchte. Hier gibt es die 20h/Wochenregel. Diese ist bei Selbständigen freilich problemlos nachzuweisen, da man ja danach trachtet, Pauschale Rechnungen ohne Zeitangeben zu stellen. Das gilt natürlich alles nicht, wenn man absichtlich voll durchstarten will und das Studium zur billigen Straßenbahnfahrkarte abstempeln möchte. Es ist völlig legal, mehr zu Umsatz zu generieren als vorher angegeben. Es erzeugt dann nur Nachforderungen, welche vorher beachtet werden sollten. Finanzamt und Steuern? Die Steuererklärung für Kleinunternehmer ist einfach einfach. Die jährliche Steuererklärung wird zur Pflicht (wenn sie das nicht ohnehin schon ist), und ergänzt um die „Anlage GSE“. Hierein kritzelt man seinen Namen, Steuernummer, soweit den errechneten Gewinn. 3 Angaben = lösbare Aufgabe. Der Gewinn ergibt sich bei Unternehmen <500.000 EUR Jahresumsatz durch eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): man sammle das Jahr über fleißig jeden Bon, trage alle Kosten irgendwie nachvollziehbar in eine Excel-Tabelle. Ganz unten stehen dann die Gesamtkosten. Genauso verfahre man mit der Einnahmenseite. Unten stehen dann die Gesamteinnahmen. Von diesen die Gesamtkosten abgezogen bleibt der Gewinn vor Steuer. Oder der Verlustvortrag. Gewinn oder Verlust in das Einkunftsfeld eintragen, für Herkunft „Siehe Anlagen“ eintragen und den Schuhkarton mit den Bons sowie die ausgedruckte Exceltabelle einschicken. Das war Steuererklärung für Kleinunternehmer in Kurzform. Ganz wichtig: eine Plausibilitätsprüfung des Verlustvortrages nicht vergessen, evtl. den Bon „Frühstückskorn: 3,99 EUR“ doch nicht als Betriebsausgabe unter „Betriebs- und Hilfsstoffe“ ausweisen. Kammern und Zwangsmitgliedschaft Als Selbständiger bekommt man ein Zimmer mehr in der WG. Das ist einfach zwangsweise so. Jeder Gewerbebetrieb hat irgendeine Berufsgenossenschaft, in welche er einzutreten hat, auch Kammer genannt, je nach Geschäftszweig. In welche BG oder Kammer er eintreten „darf“, ergibt sich aus der Angabe im Gewerbeschein. Diese Zwangsmitgliedschaften sind für Kleinunternehmer jedoch beitragsfrei. Das Gute daran ist, daß man trotzdem alle Angebote der Kammer (Beratungen, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen etc.) in Anspruch nehmen kann. Also am Ende wiederum ein Vorteilchen, den man dann im echten Beruf für sich ausspielen kann. Sodenn, hoffe mal ein paar Anregungen gegeben zu haben. Get up, start up! Diskussionsthread: Selbständigkeit für Studenten | Die neuesten ArtikelDie besten Artikel |

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